Karl Raetsch -

Recht schaffend


Das Anwaltsbüro Graupeter bietet rechtsgebietsübergreifende Beratung zu den Themenschwerpunkten:

  • Stadtentwicklung und Planen
  • Grundstücksentwicklung und Bauen
  • Kommunalberatung und Zuwendungsrecht

an.

Vom sachlichen Aufgabenspektrum reicht die Beratung und Vertretung von

  • der erstmaligen Entwicklung von Stadt- und Ortsteilen sowie Siedlungsbereichen über die
  • städtebauliche Neuordnung von Stadt- und Ortsteilen sowie Siedlungsbereichen einschließlich der Beseitigung städtebaulicher Missstände über die
  • Freihaltung von unbesiedelten Bereichen von Bebauung bis zu
  • einzelnen „kleinen“ grundstücksnachbarlichen Streitigkeiten sowie
  • Einzelrechtsproblemen bei der Bebauung eines Grundstücks.

Die Tätigkeiten von Rechtsanwalt Uwe Graupeter erstrecken sich schwerpunktmäßig auf folgende Rechtsgebiete:

  • Allgemeines öffentliches Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) einschließlich Baugenehmigungsverfahren
  • Besonderes Städtebaurecht (Sanierungsgebiete/Entwicklungs­bereiche/städtebauliche Gebote und weitere Instrumente des besonderen Städtebaurechts/Baulandumlegung/Vorkaufsrecht und Enteignung einschließlich Enteignungsentschädigung/Grundstückswertermittlung nach BauGB und Immo WertV) einschließlich der besonderen behördlichen Verfahren
  • Planungsrecht (Landes- und Regionalplanung/Planfeststellungsverfahren/Bau­leitplanung)
  • Öffentliches Grundstücksrecht (insbesondere Naturschutzrecht/Waldrecht/Wasserrecht/Denkmalrecht/Bodenschutzrecht) einschließlich der damit zusammenhängenden Genehmigungsverfahren
  • Immissionsschutzrecht einschließlich Genehmigungsverfahren nach BImSchG
  • Straßenrecht und städtebauliches Straßenverkehrsrecht
  • Zuwendungsrecht (Fördermittel/Subventionen), in den Bereichen der Städtebauförderung und kommunalen Wirtschaftsförderung
  • Kommunalrecht (Kommunalverfassungsrecht/kommunales Wirtschaftsrecht/kommunales Satzungsrecht)
  • Public Private Partnership (städtebauliche Verträge/Verfolgung städtebaulicher Ziele mit den Mitteln des öffentlichen Rechts und des Privatrechts einschließlich Implikationen zum Vergaberecht)
  • Privates Immobilienrecht (schuldrechtliche und dingliche Vertragsgestaltung/Recht der Leitungs- und Wegerechte/Erbbau­rechte/Grundstücksbelastungen) einschließlich Grundstückbezogenes DDR-Folgenrecht
  • Öffentliches und privates Grundstücksnachbarrecht und Baunachbarrecht
  • Gewerbemietrecht/Grundstückspachtrecht

Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend und kann es bei der Mannigfaltigkeit der grundstücksbezogenen und baulichkeitsbezogenen Sachverhalte und Rechtsbeziehungen nicht sein. Sollten Sie daher ein Rechtsproblem im Bereich der grundstücksbezogenen Bebauung und Nutzung oder offene Fragestellungen im Bereich der Kommunalberatung haben, können Sie Ihre Anfrage gern an Rechtsanwalt Uwe Graupeter richten.

Auch „abseitige Themenfelder“ wie bspw. Fragestellungen der Brückenunterhaltungslast bzw. des Verkehrsanlagenkreuzungsrechts gehören zum gern übernommenen Aufgabenspektrum.

Der Beratungsumfang wird bestimmt durch die außergerichtliche Beratung und Vertretung in den vorbenannten Angelegenheiten vor und gegenüber Behörden, künftigen Vertragspartnern, konkurrierenden Projektentwicklern und professionellen Bauherren sowie Grundstücksnachbarn. „Win – Win“-Situationen sollten regelmäßig außerhalb des Gerichtssaales erreicht werden. Wenn es aber darum geht, durch Vertretung in Gerichtsverfahren „Pflöcke zu setzen“ bzw. die „Pflocksetzung abzuwehren“, steht der Rechtsanwalt gern zur Verfügung.

Im Verwaltungsrechtsweg, steht der Anwalt gern zur Verfügung vor dem

  • Verwaltungsgericht Potsdam,
  • Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder),
  • Verwaltungsgericht Cottbus,
  • Verwaltungsgericht Berlin und
  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Im Zivilrechtsweg (bürgerlich-rechtlichen Rechtsweg) steht der Anwalt gern zur Verfügung vor dem

  • Landgericht Potsdam,
  • Landgericht Neuruppin,
  • Landgericht Cottbus,
  • Landgericht Berlin,
  • Brandenburgischen Oberlandesgericht,
  • Kammergericht Berlin.

Ein am Bundesgerichtshof in Karlsruhe postulationsfähiger Kollege kann empfohlen werden. Vertretungen vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht werden innerhalb des o. a. Spektrums ebenso wie Vertretungen vor anderen Verwaltungsgerichten und anderen Zivilgerichten auf Anfrage übernommen.

Fachgutachter bspw. in Sachen Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Immissionsgutachten oder Bauschäden und Bodengutachten können ggf. empfohlen werden.